Der zweite Frühling in netter Gesellschaft
Schlossstraße 10, 9062 Moosburg, Tel. (04272) 835 11
Aufnahmebedingungen
Antragstellung über die Wohnsitzgemeinde oder direkt im Heim
Erste Kontaktaufnahme mit der Heimleitung/Pflegedienstleitung vor Eintritt in das Bezirksaltenwohnheim Tigring
Kein Pflegefall der ständig ärztliche Betreuung erfordert
Weiters sind erforderlich:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde sind im Bezirksaltenwohnheim Tigring zu hinterlegen.
Sämtliche Bekleidungs- und Wäschestücke sind nach Möglichkeit mit Namenseinnähern (gewebt) zu versehen.